Marktl - Gigabitrichtlinie


Förderverfahren Gigabitrichtlinie

Der Markt Marktl beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Die Veröffentlichungen werden in antichronologischer Reihenfolge angezeigt, d.h. die neuesten Beiträge stehen an oberster Stelle.

Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf www.schnelles-internet-in-bayern.de veröffentlicht.

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Auswahlverfahren Bekanntmachung

Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, folgende Gemeinden sind beteiligt:
Haiming, Marktl, Stammham

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über URL:

Marktl, den 28.03.2022

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Markterkundung - Ergebnis

Der Markt Marktl hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Marktl, den 28.03.2022

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Markterkundung - Bekanntmachung

Fristverlängerung:

Die Frist zur Markterkundung wird bis zum 08. Juni 2021 verlängert.

Marktl, den 29.04.2021

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Markterkundung - Bekanntmachung

Der Markt Marktl veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Wir bitten alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 30. April 2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

Marktl, den 16.03.2021

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Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR) veröffentlicht der Markt Marktl nachfolgende Dokumente zur örtlichen Breitbandversorgung. Die Adressliste wird nicht veröffentlicht, da sie mehr als 30 % der Adressen der Gemeinde enthält. Erst nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung wird die Adressliste bereitgestellt.

Marktl, den 16.03.2021

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Kontakt zur Gemeinde

Markt Marktl
Herr Bernhard Haslinger
Marktplatz 1
84533 Marktl

Tel.: 08678 / 9888-13
Fax: 08678 / 9888-44
E-Mail: gl@marktl.de