Herr Johannes Schneider
1. Bürgermeister
Kontakt
Breitbandausbau Gemeinde Adelshofen
Erstes Förderverfahren:
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum ersten Förderverfahren. Darüber hinaus eröffnet die Gemeinde Adelshofen ein zweites Förderverfahren. [Alle Informationen zum zweiten Förderverfahren finden Sie unter diesem Link.]
Förderfortschritt im ersten Förderverfahren:
Ihr Ansprechpartner:

Fördersteckbrief
Der Fördersteckbrief wurde auf dem Portal des Bayerischen Breitbandzentrums veröffentlicht und kann über den folgenden Link heruntergeladen werden. Bitte filtern Sie dort nach "Landkreis: Ansbach" und "Gemeinde: Adelshofen".
Link:
Adelshofen, den 02.07.2015
Kooperationsvertrag
Download:
Adelshofen, den 22.05.2015
Zuwendungsbescheid
Die Regierung von Mittelfranken hat der Gemeinde Adelshofen mit Datum 02.02.2015 den Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern übergeben.
Adelshofen, den 22.05.2015
Auswahlverfahren - Ergebnis
Auswahlentscheidung Breitbandausbau
Für den geplanten Breitbandausbau in der Gemeinde Adelshofen haben sich im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb drei geeignete Unternehmen frist- und formgerecht beworben. Die Unternehmen wurden aufgefordert, bis zum 08.09.2014 ihr Angebot abzugeben. Zur Abgabefrist haben die Untermehmen ihr Angebot rechtzeitig vorgelegt.
Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.11.2014 beabsichtigt die Gemeinde Adelshofen einen Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen.
Voraussetzung für die Vertragsunterzeichnung ist die Zustimmung der Genehmigungsbehörde (Regierung von Mittelfranken).
Download:
Adelshofen, den 10.12.2014
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR)
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen der BbR
Die Gemeinde Adelshofen führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt zweistufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens mit vorgeschaltetem öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
Der genaue Text der Bekanntmachung bzw. des Auswahlverfahrens steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.
Ebenfalls zum Download zur Verfügung stehen die Karten der Erschließungsgebiete mit dem Ergebnis der Markterkundung sowie ein Muster für den angestrebten Kooperationsvertrag mit einem Netzbetreiber.
Downloads:
- Bekanntmachung zum Auswahlverfahren (PDF)
- Anlage 1 zur Bekanntmachung zum Auswahlverfahren (PDF)
- Kooperationsvertrag (PDF)
- Ergebnis Markterkundung Kartendarstellung (PDF)
Adelshofen, den 28.07.2014
Markterkundung - Ergebnisse und Vorabregulierung - Ergebnis
Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung und der Vorabregulierung
Die Gemeinde Adelshofen veröffentlicht nachfolgend gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern das Ergebnis der in diesem Rahmen durchgeführten Markterkundung sowie die Stellungnahme der Bundesnetzagentur zur Vorabregulierung sowie die Dokumentation zu weniger wettbewerbsverzerrenden Mitteln in "schwarzen Flecken".
Die entsprechenden Dokumente stehen nachfolgend zum Download zur Verfügung:
Downloads:
- Bestätigung der Markterkundung (PDF)
- Ergebnis Markterkundung Textdarstellung (PDF)
- Ergebnis Markterkundung Kartendarstellung (PDF)
- Dokumentation Schwarze Flecken (PDF)
- Stellungnahme BNetzA (PDF)
Adelshofen, den 30.06.2014
Bedarfsermittlung - Ergebnis und Markterkundungsverfahren
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.
Eine Bedarfsermittlung der Gemeinde Adelshofen hat ergeben, dass 6 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Die Gemeinde Adelshofen hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs 5 Erschließungsgebiete für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt. Diese sind aus der unten angefügten Karte ersichtlich.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Adelshofen gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde Adelshofen ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Die Gemeinde Adelshofen bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
- ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste in den Erschließungsgebieten anzubieten bzw.
- ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren in den Erschließungsgebieten angeboten werden.
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde Adelshofen bis spätestens 21.03.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde Adelshofen kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde Adelshofen mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Downloads:
Adelshofen, den 21.10.2013
Bedarfsermittlung - Anfrage
Breitbandversorgung in der Gemeinde Adelshofen - Bedarfserhebung für Förderprogramm
Der Freistaat Bayern strebt mit einem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.
Die Gemeinde Adelshofen hat in einem ersten Schritt für jeden Ortsteil ein räumlich abgegrenztes Gebiet mit mindestens fünf Unternehmen (nach dem Umsatzsteuergesetz §2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welches eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist. Diese Gebiete sind in den beiliegenden Karten jeweils als Kumulationsgebiet definiert.
Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden; zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmen im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.
Darüber hinaus verspricht sich die Gemeinde Adelshofen mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der im Umfeld aber außerhalb des jeweiligen Kumulationsgebietes liegenden Anschlüsse von Privathaushalten und Unternehmen.
Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde Adelshofen den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) im jeweils definierten Kumulationsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in den festgelegten Gebieten mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.
Die Gemeinde Adelshofen sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für das jeweils definierte Kumulationsgebiet und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.
Die Gemeinde Adelshofen bittet daher alle betroffenen Unternehmen um Ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen spätestens bis 10.09.2013 an die Gemeinde zurück.
Der Fragebogen wird den Firmen im geplanten Erschließungsgebiet direkt zugesandt und kann auch hier heruntergeladen werden.
Downloads:
- Fragebogen (Word)
- Fragebogen (PDF)
- Erschließungsgebiet Adelshofen, Ruckertshofen, Haardt (PDF)
- Erschließungsgebiet Großharbach (PDF)
- Erschließungsgebiet Neustett (PDF)
- Erschließungsgebiet Tauberscheckenbach (PDF)
- Erschließungsgebiet Tauberzell (PDF)
Adelshofen, den 05.07.2013
Kontakt zur Gemeinde
Johannes Schneider
1. Bürgermeister
Gemeinde Adelshofen
Dorfstraße 25
91587 Adelshofen
Tel.: 09865 / 336 oder 588
Fax: 09865 / 659
E-Mail: sNfV3dXZ3tTV8NHU1dzD2N-W1d6e1NU@nospam